Neuer „Muttischein“ für minderjährige Jugendliche im Vereinsheim Wombach Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Aufsicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Dies muss schriftlich erfolgen und ist Voraussetzung für den Besuch entsprechend reglementierter Veranstaltungen im Vereinsheim Wombach. Alle relevanten Informationen sind in der…
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