Übertragung der Aufsichtspflicht

Neuer „Muttischein“ für minderjährige Jugendliche im Vereinsheim Wombach

Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG) können die Eltern die Aufsicht ihres minderjährigen Jugendlichen auf eine volljährige Person als „erziehungsbeauftragte Person“ übertragen. Dies muss schriftlich erfolgen und ist Voraussetzung für den Besuch entsprechend reglementierter Veranstaltungen im Vereinsheim Wombach.

Alle relevanten Informationen sind in der neuen Bescheinigung enthalten, einfach hier downloaden, vollständig ausfüllen, Ausweise nicht vergessen und Bescheinigung mitbringen. Viel Spaß im Vereinsheim Wombach!